Verfassungsfeindlich, rassistisch – und erlaubt

Bundesverfassungsgericht verbietet NPD nicht

Das Bundesverfassungsgericht entschiedsich am 17. Januar dazu, zum zweiten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik die NPD nicht zu verbieten. Damit war der Verbotsantrag des Bundesrates abgelehnt worden. Das Oberste Gericht stellte jedoch fest: Die NPD verfolgt verfassungsfeindliche Ziele, sie ist rassistisch, antisemitisch, antiparlamentarisch, rechtsstaatsfeindlich – sogar eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus ist gegeben. Trotzdem bleibt sie –vorerst – legal.

Die Begründung war pragmatisch: Die NPD sei schlicht zu unbedeutend, zu klein, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen. Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften haben lange für ein Verbot gekämpft. Laut DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach werden die Gewerkschaften dies auch weiterhin tun: „Die NPD ist verfassungswidrig, dies hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil zum Verbotsantrag der Bundesländer festgestellt. Damit ist klar,dass die NPD die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekämpft. Wir als Gewerkschaften stehen weiter für Weltoffenheit, Vielfalt und Demokratie. Deshalb werden wir auch weiter die NPD und ihre Aktionen kritisieren und bekämpfen. “Auch nach Ansicht des ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske dürfe man die rechte Gefahr jetzt nicht „bagatellisieren“, sondern müsse den Kampf politisch führen: „Gerade in Zeiten, in denen Rechtspopulismus und Demokratiefeindlichkeit in Deutschland, Europa und weltweit die Substanz sozialer Werte und gesellschaftlichen Zusammenhaltsgefährden, müssen Demokratinnen und Demokraten enger zusammenrücken.“

Laut dem Experten Ralph Göbel-Zimmermann, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Wiesbaden und langjähriges Fördermitglied der Gelben Hand wären „die Neonazis“ durch das Urteil aufs Schärfste „gebrandmarkt“ worden, zudem sieht er im Urteil auch eine Chance: „Es wurde eine Hintertür geöffnet: Die Beschränkung der Finanzierung einer verfassungsfeindlichen Partei durch eine entsprechende Grundgesetzänderung.“ Darüberhinaus sei klargestellt worden, so Göbel-Zimmermann, dass zwar die NPD derzeit keine Gefahr darstelle, er sieht aber durch die Präsenz der AfD in den Parlamenten “als Sammelbecken der Rechtspopulisten, Nationalisten und Neonazis eine spürbarere, unmittelbare Gefährdung der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung, die von den demokratischen Parteien gemeinsam bekämpft werden muss”. Die Gewerkschaften und die Gelbe Hand werden diesen Kampf mitführen.

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