Mehr Gleichbehandlung im Arbeitsleben!

Bericht der Antidiskriminierungsstelle zu Diskriminierung in der Arbeitswelt

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat im Frühjahr 2019 mit ihrem ersten Jahresbericht Bilanz zum Stand der Gleichbehandlung in Deutschland gezogen. Dabei wurde klar: Diskriminierungen im Arbeitsleben sind immer noch viel zu oft an der Tagesordnung. Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist unter anderem die Beratung von Menschen, die Diskriminierung erfahren. Damit hilft sie, das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft oder rassistischen Zuschreibung, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität zu verhindern und zu beseitigen.

Im Jahr 2018 erhielt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) knapp 3.500 Beratungsanfragen– ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Bei den Beratungsanfragen geht es am häufigsten um Diskriminierung beim Zugang zu Beschäftigung und innerhalb der Beschäftigung, also Diskriminierungsfälle im Arbeitsleben. Die gestiegene Nachfrage nach Beratung und die gemischte Bilanz aus den Ergebnissen der Beratungsanfragen der ADS zeigen: Es gibt erhebliches Verbesserungspotenzial beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und auch bei seiner Umsetzung durch die Arbeitgeber*innen. "Eines der zentralen Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist, dass Betroffene ihre Rechte gerichtlich oft nur schwer durchsetzen können“, kritisiert Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied. „Das muss endlich besser geregelt werden“, so Buntenbach weiter. Dass die Beratungsanfragen bei der ADS im Vergleich zu den Vorjahren weiter ansteigen deutet der DGB dennoch auch als positives Zeichen, denn Betroffene lassen erfahrene Diskriminierung und Ausgrenzung nicht mehr einfach über sich ergehen, sondern holen sich Hilfe und Unterstützung. „Der Gang zum Gericht ist jedoch nicht immer angemessen oder zulangwierig für Betroffene“, erklärt Annelie Buntenbach.

Mehr Infos zum Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle unter:
https://www.dgb.de/themen/++co++457c8a86-5614-11e9-82cc-52540088cada

Annelie Buntenbach, DGB-Bundesvorstandsmitglied (Foto: Simone M. Neumann)