Maßnahmen gegen Diskriminierung im Betrieb

JAV-Wahlen im Herbst: Die DGB-Jugend informiert zu Anti-Rassismus im Betrieb

Im November finden in den Betrieben die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt. Die Gewerkschaftsjugend engagiert sich gemeinsam mit jungen Leuten in den Betrieben für eine bessere Ausbildungsqualität und höhere Ausbildungsvergütungen, für Gleichberechtigung und den Schutz und Ausbau von Rechten.

Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf dem Engagement gegen Diskriminierung. Die DGB-Jugend informiert in einem Sonderheft ihres Magazins „Soli“ über die betrieblichen Möglichkeiten im Umgang mit Diskriminierung. Denn bei der Aufgabe,gegen Ausgrenzung und Rassismus vorzugehen, komme betrieblichen oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eine besondere Verantwortung zu. Sie seien der erste Ansprechpartner bei Diskriminierungsvorfällen– und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt ihnen weitreichende Kompetenzen, Diskriminierungen zu verhindern, sie gegebenenfalls zu sanktionieren und das Zusammenleben im Betrieb zu fördern(§80 BetrVG). Werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise diskriminiert und bei einer Beförderung nicht berücksichtigt, verlangt Paragraph 75 BetrVG, dass der Betriebsrat dagegen vorgeht. Stört jemand durch rassistische oder fremdenfeindliche Handlungen wiederholt den Betriebsfrieden, kann der Betriebsrat sogar fordern, dass die Person entlassen wird. Neben den arbeitsrechtlichen Grundlagen verweist die DGB Jugend auf Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die zu diesen Themen im Betrieb vorangetrieben werden kann, und nennt dabei die Gelbe Hand als gewerkschaftlichen Ansprech- und Bündnispartner im Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus im Betrieb.

Mehr Informationen rund um die JAV-Wahlen und Antirassismus im Betrieb findet ihr unter: http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/material/magazin-soli/soli-extra/jav-wahlen-2018